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BVerwG, 29.04.1997 - 7 B 135.97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Ausschluss der Restitution zugunsten eines einzelnen Miterben - Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers
Verfahrensgang
- VG Dresden, 14.11.1996 - 1 K 758/94
- BVerwG, 29.04.1997 - 7 B 135.97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 20.94
Offene Vermögensfragen: Zivilrechtliche Wirksamkeit des Erwerbs als Voraussetzung …
Auszug aus BVerwG, 29.04.1997 - 7 B 135.97
Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats setzt, was auch die Beschwerde nicht verkennt, die Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG nicht voraus, daß das zugrundeliegende Rechtsgeschäft zivilrechtlich wirksam war (Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 - NJW 1996, 1361 [BVerwG 18.01.1996 - 7 C 20/94] = ZOV 1996, 207). - BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 14.96
Offene Vermögensfragen - Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG
Auszug aus BVerwG, 29.04.1997 - 7 B 135.97
Wie der Senat entschieden hat (Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - VIZ 1997, 96), ist eine Restitution zugunsten eines einzelnen Miterben nach § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG ausgeschlossen, wenn - wie das hier der Fall war - ein Nachlaßgegenstand durch Veräußerung aus dem Nachlaßvermögen ausgeschieden ist.
- VG Gießen, 18.10.2002 - 10 E 2292/02
Widerspruchsgebühr
Verkehrszeichen sind als sofort vollziehbare Verwaltungsakte gegenüber dem Verkehrsteilnehmer zu qualifizieren, der das Verkehrszeichen wahrnehmen kann (BVerwG, Beschluss vom 07.11.1977 - 7 B 135/97, NJW 1978, 656).