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   BVerwG, 29.04.1997 - 7 B 135.97   

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https://dejure.org/1997,21004
BVerwG, 29.04.1997 - 7 B 135.97 (https://dejure.org/1997,21004)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1997 - 7 B 135.97 (https://dejure.org/1997,21004)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1997 - 7 B 135.97 (https://dejure.org/1997,21004)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Ausschluss der Restitution zugunsten eines einzelnen Miterben - Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 20.94

    Offene Vermögensfragen: Zivilrechtliche Wirksamkeit des Erwerbs als Voraussetzung

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1997 - 7 B 135.97
    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats setzt, was auch die Beschwerde nicht verkennt, die Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG nicht voraus, daß das zugrundeliegende Rechtsgeschäft zivilrechtlich wirksam war (Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 - NJW 1996, 1361 [BVerwG 18.01.1996 - 7 C 20/94] = ZOV 1996, 207).
  • BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 14.96

    Offene Vermögensfragen - Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1997 - 7 B 135.97
    Wie der Senat entschieden hat (Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - VIZ 1997, 96), ist eine Restitution zugunsten eines einzelnen Miterben nach § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG ausgeschlossen, wenn - wie das hier der Fall war - ein Nachlaßgegenstand durch Veräußerung aus dem Nachlaßvermögen ausgeschieden ist.
  • VG Gießen, 18.10.2002 - 10 E 2292/02

    Widerspruchsgebühr

    Verkehrszeichen sind als sofort vollziehbare Verwaltungsakte gegenüber dem Verkehrsteilnehmer zu qualifizieren, der das Verkehrszeichen wahrnehmen kann (BVerwG, Beschluss vom 07.11.1977 - 7 B 135/97, NJW 1978, 656).
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